Mitglieder

Mitglied werden

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Über die Aufnahme neuer Mitglieder muss gemäß der Satzung der Vorstand entscheiden. Insofern muss erst einmal ein Antrag gestellt werden. Wichtig:

  1. Mitglied kann nur ein „Mensch“ werden und beispielsweise kein Verein oder eine Firma.
  2. Mitglieder zahlen ein Jahresbeitrag von 12 Euro.
Satzung

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 08. März 2020 geändert. Die hier nun anliegende Satzung ist noch nicht vom Amtsgericht genehmigt und eingetragen.


Mitgliederversammlung 2020

Der Vorstand lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung am 08. März 2020 nach der Messe im Gemeindeheim ein. Es ist uns wichtig, dass viele Mitglieder auch kommen, da wir eine Änderung der Satzung vorschlagen möchten. Die Änderung der Satzung ist nötig, damit unter dem „Dach des Fördervereins“ das Gemeindeheim weiter genutzt werden kann. Diese Änderung betrifft § 2 der Satzung.

Die neue Fassung des § 2 der Satzung wird folgenden Text haben:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Unterstützung der zur katholischen Pfarrei St. Josef-Ruhrhalbinsel gehörenden Gemeinde Herz Jesu in Essen-Burgaltendorf. Zur Unterstützung gehört insbesondere die finanzielle Sicherung des Gemeindeheims Herz Jesu in Essen-Burgaltendorf als pastoraler Standort der Gemeinde Herz Jesu. Der Förderverein übernimmt anfallende Verwaltungsaufgaben, sorgt für die Beschaffung von Mitteln für den Betrieb, den Unterhalt und die Instandhaltung des Gemeindeheims, sowie die sonstigen anfallenden Lasten, soweit diese nicht durch die vom Gemeindeheim selbst generierten Einnahmen gedeckt werden können.